Zum Glück gibt's ja die Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon
Einige Passagen daraus:
Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat am 23. Mai 2008 Verfassungsklage gegen den Vertrag von Lissabon eingereicht. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.Der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider wird Gauweiler dort vertreten. Schachtschneider bezeichnete den Vertrag von Lissabon als „Anschlag auf die Demokratie“: Erstens würden die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden unterlaufen. Zweitens entmachte der Vertrag das Volk als Souverän in allen Mitgliedstaaten. Und drittens ermächtige der Vertrag durch Artikel 48, Abs.6 den Europäischen Rat im „vereinfachten Änderungsverfahren“ zur „Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen [...] über die Arbeitsweise der EU.“ Wenn der Vertrag in Kraft trete, sei „Deutschland keine Demokratie mehr“, woraus sich eine Widerstandslage nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes ergebe, auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage abweisen würde. Schachtschneider bestätigte den Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche in seiner Äußerung, der Lissabon-Vertrag sei ein „Ermächtigungsgesetz“.
(kaum kontrollierbare Macht der Ministerialbeamten im Rat, Legitimation der EU-Verträge und der EU-Kommission, Gewaltenteilung, fehlendes Initiativrecht des Parlaments, Ersatz-Gesetzgebung durch EU-Fallrecht, eigenmächtige Kompetenzerweiterungen der EU-Institutionen)
Von mehreren Seiten, u. a. von Giscard d’Estaing, dem Präsidenten des Verfassungskonvents[58], wird kritisiert, dass der Vertrag von Lissabon bloß „kosmetische“ Änderungen vornehme und die Inhalte des EU-Verfassungsvertrag lediglich anders darstelle, um diese „leichter verdaulich“ zu machen und Referenden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird oft angeführt, dass der Vertrag möglicherweise absichtlich unlesbar gestaltet wurde, um Referenden auszuweichen[59] und das Mandat für die Regierungskonferenz in Geheimverhandlungen auf Regierungsebene unter Ausschluss der Öffentlichkeit erarbeitet worden ist.
Der Vertrag wird von verschiedenen Seiten auch kritisiert, da er in wesentlichen Teilen selbst für Experten unverständlich ist und unterschiedlich gedeutet werden kann, was unklare Konsequenzen haben kann.
Und noch ein Artikel aus der verehrenswerten Telepolis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25554/1.html